Tipps zu Reklamationen
 

Leider kommt es manchmal vor, daß im Urlaub trotz sorgfältiger Auswahl und aller Bemühungen der einzelnen Leistungsträger nicht alles so eintrifft, wie Sie es erwartet hatten.

Wir möchten Sie bitten, uns auch über nicht so positive Erlebnisse auf der Reise zu informieren. Zum einen können wir Sie bei einer Reklamation an den Leistungsträger oft unterstützen, zum anderen sind Ihre Rückmeldungen für zukünftige Beratungen und Empfehlungen sehr wichtig.

Für den Fall, daß es einmal zu Beanstandungen kommen sollte, geben wir Ihnen hier einige nützliche Tipps. Abschließend finden Sie die Frankfurter Tabelle, die als Richtlinie für Reisepreisminderungen bei Reisemängeln angewendet wird.

  • Wir empfehlen Ihnen, die Katalogseite mit der Hotelbeschreibung mitzunehmen. Sämtliche hier beschriebenen Details sind Bestandteil des Reisevertrages mit dem Veranstalter. Diese Angaben vereinfachen die Argumentation mit dem Reiseleiter.
     
  • Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, Mängel dem Reiseveranstalter oder dessen Vertreter (Reiseleiter) sofort anzuzeigen. Dieser wird dann versuchen, Abhilfe zu schaffen und Sie vor Ort zufrieden zu stellen. Sollte das nicht gelingen, haben Sie das Recht auf Minderung.
     
  • Wichtig ist, sich von dem Reiseleiter ein Mängelprotokoll aushändigen zu lassen. Besser noch, Sie machen ein paar Fotos, sammeln Belege oder bitten Mitreisende, ggf. die Mängel zu bezeugen.
     
  • Spätestens einen Monat nach Rückkehr müssen Sie Ihre Reklamation an den Veranstalter richten.

Die nachfolgende Frankfurter Tabelle wird vom Frankfurter Landgericht zur Berechnung von Reisepreisminderungen herangezogen. Die Tabelle ist nicht verbindlich, sie kann aber als Richtschnur angesehen werden. Die Höhe des zu erstattenden Prozentsatzes richtet sich nach der Intensität der Beeinträchtigung. Geringfügige Beeinträchtigungen bleiben außer Betracht. Der Prozentsatz wird grundsätzlich vom Gesamtreisepreis erhoben. So weit Beeinträchtigungen während der Reisedauer nur zeitweilig auftreten, wird Minderung nur auf den entsprechenden Anteil zugestanden. Bei Vorliegen mehrerer Mängelpositionen werden die Prozentsätze addiert.
 

 Leistung  Mängel

%

 Bemerkung
I. Unterkunft 1. Abweichung vom gebuchten Objekt 0-25 je nach Entfernung
  2. Abweichende örtliche Lage (Strandentfernung) 5-15  
  3. Abweichende Art der Unterbringung im gebuchten Hotel (Hotel statt Bungalow, abweichendes Stockwerk) 5-10  
  4. Abweichende Art der Zimmer    
  a) DZ statt EZ 25 entscheidend, ob Personen der gleichen Buchung oder
  b) Dreibettzimmer statt EZ 25 Unbekannte zusammengelegt werden
  c) Dreibettzimmer statt DZ 20-25  
  d) Vierbettzimmer statt DZ 20-30  
  5. Mängel in der Ausstattung des Zimmers    
  a) zu kleine Fläche 5-10  
  b) fehlender Balkon 5-10 bei Zusage / je nach Jahreszeit
  c) fehlender Meerblick 5-10 bei Zusage
  d) fehlendes eigenes Bad / WC 15-25 bei Buchung
  e) fehlendes eigenes WC 15  
  f) fehlende (eigene) Dusche 10 bei Buchung
  g) fehlende Klimaanlage 10-20 bei Zusage / je nach Jahreszeit
  h) fehlendes Radio / TV 5 bei Zusage
  i) zu geringes Mobiliar 5-15  
  k) Schäden (Risse, Feuchtigkeit etc.) 10-50  
  l) Ungeziefer 10-50  
  6. Ausfall von Versorgungseinrichtungen    
  a) Toilette 15  
  b) Bad / Warmwasserboiler 15  
  c) Stromausfall / Gasausfall 10-20  
  d) Wasser 10  
  e) Klimaanlage 10-20 je nach Jahreszeit
  f) Fahrstuhl 5-10 je nach Stockwerk
  7. Service    
  a) vollkommener Ausfall 25  
  b) schlechte Reinigung 10-20  
  c) ungenügender Wäschewechsel (Bettwäsche, Handtücher) 5-10  
  8. Beeinträchtigungen    
  a) Lärm am Tage 5-25  
  b) Lärm in der Nacht 10-40  
  c) Gerüche 5-15  
  9. Fehlen der zugesagten Kureinrichtungen 20-40 je nach Art der Zusage
II. Verpflegung 1. Vollkommener Ausfall 50  
  2. Inhaltliche Mängel    
  a) eintöniger Speisezettel 5  
  b) nicht genügend warme Speisen 10  
  c) verdorbene (ungenießbare) Speisen 20-30  
  3. Service    
  a) Selbstbedienung (statt Kellner) 10-15  
  b) lange Wartezeiten 5-10  
  c) Essen in Schichten 10  
  d) verschmutzte Tische 5-10  
  e) verschmutztes Geschirr, Besteck 10-15  
  4. Fehlende Klimaanlage im Speisesaal 5-10 bei Zusage
III. Sonstiges 1. Fehlender oder verschmutzter Swimmingpool 10-20 bei Zusage
  2. Fehlendes Hallenbad   bei Zusage
  a) bei vorhandenem Swimmingpool 10  
  b) bei nicht vorhandenem Swimmingpool 20  
  3. Fehlende Sauna 5 bei Zusage
  4. Fehlender Tennisplatz 5-10 bei Zusage
  5. Fehlendes Mini-Golf 3-5 bei Zusage
  6. Fehlende Segel-, Surf-, Tauchschule 5-10 bei Zusage
  7. Fehlende Möglichkeit zum Reiten 5-10 bei Zusage
  8. Fehlende Kinderbetreuung 5-10 bei Zusage
  9. Unmöglichkeit des Badens im Meer 10-20 je nach Prospektbeschreibung und zumutbarer Ausweichmöglichkeit
  10. Verschmutzter Strand 10-20  
  11. Fehlende Strandliegen, Sonnenschirme 5-10 bei Zusage
  12. Fehlende Snack- oder Strandbar 0-5 je nach Ersatzmöglichkeit
  13. Fehlender FKK-Strand 10-20 bei Zusage
  14. Fehlendes Restaurant oder Supermarkt   bei Zusage / je nach Ausweichmöglichkeit
  a) bei Hotelverpflegung 0-5  
  b) bei Selbstverpflegung 10-20  
  15. Fehlende Vergnügungseinrichtungen (Disco, Nightclub, Kino, Animateure) 5-15 bei Zusage
  16. Fehlende Boutique oder Ladenstraße 0-5 je nach Ausweichmöglichkeit
  17. Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten 20-30 des anteiligen Reisepreises je Tag des Landausflugs
  18. Fehlende Reiseleitung    
  a) bloße Organisation 0-5  
  b) bei Besichtigungsreisen 10-20  
  c) bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung 20-30 bei Zusage
  19. Zeitverlust durch notwendigen Umzug   anteiliger Reisepreis für
  a) im gleichen Hotel   1/2 Tag
  b) in anderes Hotel   1 Tag
IV. Transport 1. Zeitlich verschobener Abflug über vier Stunden hinaus 5 des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde
  2. Ausstattungsmängel    
  a) niedrige Klasse 10-15  
  b) erhebliche Abweichung vom normalen Standard 5-10  
  3. Service    
  a) Verpflegung 5  
  b) Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film etc.) 5  
  4. Auswechslung des Transportmittels   der auf die Transportverzögerung entfallene anteilige Reisepreis
  5. Fehlender Transfer vom Flughafen / Bahnhof zum Hotel   Kosten des Ersatztransportmittels