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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Für die Vermittlung von Reisen durch fairreisen (im folgenden Andreas Northe) gelten die nachfolgenden Bedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenden und Andreas Northe. Es wird eine entgeltliche Geschäftsbesorgung gemäß § 675 BGB vereinbart. Zwischen dem Anmeldenden und dem jeweiligen Leistungsträger (insbesondere Fluggesellschaften, Reiseveranstalter, etc.) ist Andreas Norther als Vermittler tätig und handelt im Auftrag und für Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers. In den Ausnahmefällen, in denen Andreas Northe eine Reiseveranstaltung in eigener Verantwortung durchführt, regelt sich das Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenden und Andreas Northe nach der Nummer VII. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den §§ 651 a) fr. BGB. Für die Beförderungs- und Reiseverträge mit dem jeweiligen Leistungsträger gelten die Tarif-, Beförderungs- und Teilnahmebedingungen der an der Reise beteiligten Leistungsträger, die Ihnen auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. I. Abschluss des Vermittlungsvertrages Mit der Anmeldung bietet der Kunde Andreas Northe den Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische Medien (Internet) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Verpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Anmeldung durch Andreas Northe beim jeweiligen Leistungsträger zustande. Bei einer Anmeldung über elektronische Medien (Internet) macht der Anmelder Andreas Northe ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit Absenden des Buchungsauftrages. Andreas Northe behält sich die Annahme vor, die sie mit Absenden der Buchungsbestätigung/Rechnung an den Kunden erklärt. Enthält die Reiseanmeldung von Andreas Northe für den Reisenden unzumutbare Abweichungen von der Anmeldung, so ist der Anmeldende berechtigt, innerhalb von zehn Tagen schriftlich eine ausdrückliche Nichtannahme zu erklären. Erfolgt dies nicht, so wird die Reiseanmeldung verbindlich. II. Bezahlung/Lieferung 1. Mit Vertragsabschluß kann eine angemessene Anzahlung gefordert werden, die auf den Reisepreis angerechnet wird. 2. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens mit Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig. 3. Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der Gesamtpreis sofort fällig. Andreas Northe akzeptiert insoweit nur: -Barzahlung in den Geschäftsräumen oder -Bareinzahlung zu Gunsten des dem Anmeldenden mitgeteilten Kontos von Andreas Northe unter Zusendung der Bareinzahlungskopie per Eilboten / per Telefax mit vollständig lesbarem Bankregistrierstempel oder -telegrafische Banküberweisung / Postanweisung oder -in Ausnahmefällen und auf Anfrage, Zahlung per Kreditkarte 4. Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann Andreas Northe die angemeldeten Reisen zu Lasten des Anmeldenden kostenpflichtig stornieren. Stornogebühren entstehen entsprechend den Regelungen unter III. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 5. Andreas Northe behält sich vor, die Reiseunterlagen per Nachnahme zu versenden oder diese per Boten am Abflughafen zu hinterlegen. Hierfür kann eine einmalige Gebühr bis zu 30,00 EUR zuzüglich zu den von den Leistungsträgern erhobenen Gebühren berechnet werden. 6. Andreas Northe erfüllt seine Vermittlungsleistung grundsätzlich mit der Bereitstellung der Flugscheine, beziehungsweise sonstiger Dokumente in den Geschäftsräumen von Andreas Northe. Werden die Dokumente von Andreas Northe an den Besteller zum Versand gebracht, so trägt der Besteller die Transportgefahr .Dies gilt auch dann, wenn Andreas Northe die Kosten der Versendung selbst trägt. III. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise und vom Vermittlungsvertrag zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem jeweiligen Leistungsträger. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Andreas Northe ist berechtigt, aufgrund des vorzeitigen Rücktritts des Anmelders die von dem jeweiligen Leistungsträger bei Andreas Northe vereinnahmten Stornogebühren von dem Anmelder ersetzt zu verlangen. Zusätzlich berechnet Andreas Northe für den ihr entstehenden Aufwand pro Person bei: Vermittlung von Linienflügen aa) Vermittlung zu den veröffentlichten Normaltarifen: 25,00 EUR bb) Vermittlung zu Sondertarifen - vor Flugscheinausstellung: 25,00 EUR - nach Flugscheinausstellung: 50,00 EUR cc) Vermittlung von Charterflügen: 25,00 EUR b) anderen Leistungen aa) Hotels - bis 7 Tage vor Reiseantritt: 25,00 EUR pro Hotel/Buchung - ab 7 Tage vor Reiseantritt: 25,00 EURpro Hotel/Buchung plus Preis für eine Übernachtung - bei Nichtantritt der Leistung: 100 % des Preises für Hotel/Buchung bb) Mietwagen - bis 1 Tage vor Reiseantritt: 25,00 EUR pro Buchung - ab 1 Tage vor Reiseantritt: 50,00 EUR pro Buchung c) Eigenveranstaltungen Andreas Northe kann angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu berücksichtigen. Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person - bis 31 Tage vor Reisebeginn: 125,00 EUR - 30 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 25 % des vereinbarten Reisepreises - 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 50 % des vereinbarten Reisepreises - 6 Tage vor Reisebeginn: 80 % des vereinbarten Reisepreises - bei Nichtantritt der Reise: 100 % des vereinbarten Reisepreises. d) Umbuchungen Andreas Northe behält sich vor, dem Kunden alle bei einer Umbuchung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr bis zu 25,00 EUR pro Person in Rechnung zu stellen. Zur Vermeidung der Belastung des Kunden mit den beschriebenen Rücktrittsgebühren wird der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung dringend angeraten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem AnmeIdenden / Reisenden vorbehalten. Andreas Northe bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. IV. Leistungs- und Preisänderungen Aus wichtigen Gründen notwendig werdende Änderungen der Streckenführung von Flügen, der Umwandlung von Nonstop Flügen in Flüge mit Zwischenlandung, beziehungsweise Umsteigeflüge oder umgekehrt, sowie von Flugzeiten- oder Terminänderungen bis 48 Stunden, Einsatz anderer Fluggeräte, Änderung der Abflug- oder Ankunftsflughäfen sowie Wechsel der Fluggesellschaften sind aufgrund der international gültigen luftrechtlichen Bestimmungen den Leistungsträgern vorbehalten. Ebenso andere aufgrund behördlicher Anweisung erfolgte Änderungen der Reiseleistungen. In diesen Fällen ist der Anmeldende nicht berechtigt, kostenfrei von dem mit Andreas Northe geschlossenen Reisevermittlungsvertrag zurückzutreten. Es besteht auch kein Ersatzanspruch gegen Andreas Northe für in diesen Fällen entstandene Mehrkosten oder Folgeschäden. Sollte es sich bei den vermittelten Flügen um Sonderflüge beziehungsweise Linienflüge zu Sonderpreisen handeln, können die Leistungsträger nach deren jeweils gültigen Vertragsbestimmungen die Preise jederzeit an geänderte Marktverhältnisse anpassen. Sollte diese Anpassung eine Preiserhöhung zur Folge haben, wird diese von Andreas Northe an den Kunden weitergeleitet. Für den Fall, dass die Preiserhöhung 10 % des ursprünglich vereinbarten Reisepreises übersteigt, steht dem Kunden die Möglichkeit des kostenfreien Rücktritts zu. Weiter gehende Ansprüche bestehen nicht. V. Haftung Andreas Northe haftet dem Anmeldenden gegenüber für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Die Erbringung von Leistungen, die dem jeweiligen Leistungsträger obliegen, ist nicht Gegenstand des mit Andreas Northe bestehenden Vertragsverhältnisses. Eine Haftung von Andreas Northe für die von den jeweiligen Leistungsträgern zu erbringenden Leistungen besteht daher nicht. Zwischen dem Anmeldenden und dem Leistungsträger ist Andreas Northe ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag und für Rechnung des Leistungsträgers. Andreas Northe haftet nur in den unter der Nummer VII. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Fällen als Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651 a) fr. BGB. Andreas Northe haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Gewissen und ohne Gewähr . VI. Haftung bei Reisevertrag Abweichend von der Nummer V. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet Andreas Northe in den Fällen, in denen sie als Reiseveranstalter gilt: 1. für die gewissenhafte Reisevorbereitung 2. für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger 3. für die Richtigkeit der beschriebenen Leistungen 4. für die Unterrichtung über erhebliche Änderungen von Reiseleistungen gegenüber der Ausschreibung. Andreas Northe haftet nicht für leichte Fahrlässigkeiten sowie für vorsätzlich begangene unerlaubte Handlungen ihrer Erfüllungsgehilfen, die sich nicht als Pflichtverletzungen im Rahmen des Reisevertrages darstellen. Ob ein Mangel an Leistungen der Reise besteht, richtet sich nach der Verkehrsanschauung am jeweiligen Leistungsort. Eine Haftung von Andreas Northe bleibt ausgeschlossen im Falle der Beeinträchtigung oder des Ausfalles der Reise durch höhere Gewalt und sonstige, von Andreas Northe nicht zu vertretende Umstände. Die hierbei entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Reisenden. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von dem Reisenden und Andreas Northe je hälftig zu tragen. Eine Haftung bleibt auch dann ausgeschlossen, wenn die gebuchte Leistung nicht erbracht werden kann, Andreas Northe aber in der Lage ist, eine Leistung gleichen oder höheren Standards zu erbringen, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Im Falle einer Minderleistung kann der Kunde eine Herabsetzung verlangen, wenn: a) trotz vorliegender Mängel die Annahme der Leistung objektiv zumutbar ist oder b) die Leistung aus Gründen, die weder Andreas Northe noch der mit der Erbringung der Leistung beauftragte Unternehmer zu verantworten hat, nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden kann. Der Reisende kann durch schriftliche Erklärung Aufhebung des Reisevertrages verlangen, wenn erhebliche Leistungsmängel vorliegen und ihm nach erfolglosem Abhilfeverlangen die Annahme der Leistung nicht zumutbar ist. Wird der Vertrag aufgehoben, so behält der Kunde den Anspruch auf Rückführung. Er schuldet Andreas Norther dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn nicht gänzlich wertlos waren. Der Reisende hat neben dem Anspruch auf Wandlung oder Minderung einen Anspruch auf Ersatz des in der Beeinträchtigung liegenden Schadens, wenn aus Gründen, die Andreas Northe zu vertreten hat, eine Beeinträchtigung der gesamten Reise vorliegt. Der Anspruch auf Schadensersatz ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. Etwaige, bei der Reise auftretende Mängel sind innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise bei Andreas Northe geltend zu machen. VII. Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften Jeder AnmeIdende / Reisende ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreise-, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen selbst verantwortlich. Andreas Northe ist bemüht, den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise zu informieren. Eine Gewähr für die erteilten Informationen übernimmt Andreas Northe nicht. Andreas Northe haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der AnmeIdende / Reisende Andreas Northe mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Andreas Northe die Verzögerung zu vertreten hat. VIII. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht. Die Unwirksamkeit einer der aufgeführten Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. IX. Gerichtsstand Der Anmeldende / Reisende kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den AnmeIdenden / Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reisevermittlers maßgebend. fairreisen Andreas Northe Inhaber: Andreas Northe, Gütersloher Str. 308, 33649 Bielefeld |